KMU-Accounting und Rechnungslegung - Fazit

Das Rechnungslegungsrecht der Schweiz bildet für die KMU und alle Rechtsformen des Privatrechts eine einheitliche und solide Grundlage zur finanziellen Rechenschaftsablage. Dem Gläubiger und Kapitalschutz wird durch vorsichtige Bewertung und ausdrücklich möglicher Reservebildung - zur Sicherung des dauernden Gedeihens des Unternehmens - Rechnung getragen. Mit Bestimmungen betreffs ordnungsmässiger Rechnungslegung, Mindestgliederung von Bilanz- und Erfolgsrechnung sowie Offenlegungen im Anhang muss nach Basiskonzept des RLG die wirtschaftliche Lage des Unternehmens für Dritte transparent dargestellt werden. Qualifizierte Minderheiten (bei einer AG und GmbH 20% des Grundkapitals) können zudem von Gesetzes wegen einen Abschluss nach einem anerkannten Standard, wie Swiss GAAP FER, verlangen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Erstellung eines "True & Fair View" Abschlusses gesetzliche Pflicht.

Je nach zusätzlichen Informationsbedürfnissen kann es sinnvoll sein, vom rein handelsrechtlichen Minimalkonzept ein "Upgrade" auf Swiss GAAP Kern-FER oder allenfalls auf die vollumfänglichen Swiss GAAP FER Regeln vor zu nehmen. Die notwendigen Anpassungen und Ergänzungen müssen in einer Überleitung RLG auf SGF dokumentiert werden. Neben den typischen Bewertungsanpassungen und Erstellung der Mittelflussrechnung, müssen auch verschiedene Detailvorschriften und Abweichungen berücksichtigt werden.

Zwecks konkreten Vergleichs zwischen RLG und Kern-FER wird auf die Rubrik "CH-Accounting" verwiesen

Version française


Autor dieses Beitrags: André Bolla

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