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KMU-Accounting und Rechnungslegung - Erleichterungen bei Kleinunternehmen

Der Kleinunternehmer denkt vor allem Einnahmen und Ausgaben orientiert. Auch hier bietet das RLG Flexibilität und Erleichterungen. Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit einem Jahresumsatz von weniger als CHF 500'000 sowie kleine Stiftungen müssen nur eine Ein- und Ausgaberechnung führen (einfache Buchhaltung) sowie über die Vermögenslage "buchführen". Die Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung müssen nur sinngemäss angewendet werden. Die Vermögenslage muss rein stichtagsbezogen über Inventare der Geschäftsaktiven und Passiven ermittelt werden. Dies entspricht der steuerlichen Aufzeichnungspflicht. In der Praxis ist diese Erleichterung nur für kleinste Unternehmen und bei sehr einfachen Verhältnissen sinnvoll. Meistens ist es effizienter mit einer einfachen KMU-Buchführungslösung zu arbeiten. So können administrative Abläufe vereinfacht und buchhaltungsrelevante Sachverhalte zu einem grossen Teil automatisiert erfasst werden (z.B. über einen integrierten Webshop).

Einzelunternehmen und Personengesellschaften können auf die Erstellung des Anhangs verzichten. Auch diese Rechtsformen müssen die für Bilanz- und Erfolgsrechnung vorgesehenen Mindestgliederungen einhalten und Angaben, die ansonsten im Anhang ausgewiesen werden, zwingend in der Bilanz und Erfolgsrechnung machen. Solche Angaben können z.B. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Personen sein oder generell Positionen betreffen, die für die Beurteilung der Ertragslage wesentlich sind - darunter kann z.B. die Auflösung von stillen Reserven fallen, die somit mindestens als periodenfremder Ertrag ausgewiesen und gekennzeichnet werden muss.

Weiter dürfen kleine Unternehmen bis zu einer Umsatzgrenze von CHF 100'000 auf zeitliche Abgrenzungen verzichten. Es ist somit ausreichend Geschäftsvorfällen erst mit liquiditätsmässiger Ein- oder Auszahlung zu berücksichtigen. Offene Posten brauchen nicht erfasst zu werden. Das Ergebnis vor Abschreibungen und Wertberichtigungen stellt somit direkt Cash-Flow dar (Cash-Basis Buchhaltung).

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