Gewinnsteuern - Personenunternehmen Aufzeichnungspflicht

Die Einzelunternehmung oder Personenunternehmung (Kollektiv- und Kommanditgesellschaft) werden rechtlich gesehen bei den Inhabern (natürliche Personen) besteuert. Terminologisch erfolgt keine eigentliche Gewinnbesteuerung, sondern eine Besteuerung des Einkommens aus selbständiger Erwerbstätigkeit.

Die Ermittlung des steuerbaren Einkommens erfolgt bis zu einem Jahresumsatz von CHF 100'000 aufgrund von "Aufzeichnungen". Die Aufzeichnungspflicht (einfache Buchhaltung) wird in den kantonalen Steuergesetzen und Wegleitungen umschrieben. Dabei wird das steuerbare Einkommen, wie folgt ermittelt:

Nettoumsatz Bemerkung
+ Einnahmen aus Lieferungen und Leistungen aus Kasse, Post, Bank entsprechend Aufzeichnungen (Kassenprotokoll, Auszügen, Quittungen)
+ Naturalbezüge zu Verkaufspreisen aus dem eigenen Geschäft z.B. eigene Warenbezüge
+ Eigene Arbeiten bei Maler z.B. Arbeiten an eigenem Haus
+/- Angefangene Arbeiten am Ende des Jahres abzüglich Bestand anfangs Jahr Veränderung von Bestand an noch nicht abgerechneten Arbeiten
+/- Kundenguthaben am Ende des Jahres abzüglich Guthaben anfangs Jahr Veränderung von Bestand an offenen Forderungen 
ergibt den Nettoumsatz  
- Zahlungen für Material, Waren und Drittleistungen entsprechend kategorisierten Aufzeichnungen und Belegen 
+/- Waren- und Materialvorräte am Ende des Jahres abzüglich Bestand anfangs Jahr aufgrund von Inventarzusammenstellungen
+/- Schulden aus Lieferungen und Leistungen am Ende des Jahres abzüglich Bestand anfangs Jahr aufgrund Liste der nicht bezahlten (offenen) Rechnungen
+/- Veränderung privilegierte Warenreserve auf dem Inventarbestand der Waren kann 1/3 steuerlich in Abzug gebracht werden
ergibt den Bruttogewinn  
- Zahlungen Personal, Sozialleistungen, Naturallöhne (ohne Eigenlöhne) aufgrund von Lohnabrechnungen 
- Zahlungen AHV/IV/EO für den Betriebsinhaber/-in aufgrund von separater Abrechnung der AHV-Ausgleichskasse 
- Zahlungen 2. Säule für den Betriebsinhaber/-in maximal 20% des Erwerbseinkommen mit absolutem Höchstbetrag von CHF 32'832 
ergibt den Bruttogewinn nach Personalaufwand  
- Miete /Pacht für Geschäftsräume entsprechend Aufzeichnungen (Kassenprotokoll, Auszügen, Quittungen)
- Unterhalt, Reparaturen dito
- Fahrzeug- und Transportaufwand dito
- Übriger Betriebsaufwand (Energie, Büro, usw.; ohne Zinsen und Abschreibungen) dito 
- Nicht bezahlte Unkostenschulden aufgrund Liste der nicht bezahlten (offenen) Rechnungen
- Abschreibungen diese werden mittels eines einfachen Anlagespiegels (Bestand + Zugänge - Abgänge) ermittelt
+ Privatanteile an Betriebsausgaben (Autokosten, Strom, Telefon, Heizung, etc.) bei den Autokosten 9.6% des Nettokaufpreises
ergibt das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit  

Neben dem Einkommen wird auch das Vermögen besteuert. Massgebend sind die Bestände des Umlaufvermögens (Flüssige Mittel, Forderungen, Vorräte und Angefangene Arbeiten), des Anlagevermögens (Geschäftsfahrzeuge, Maschinen, Betriebseinrichtungen) abzüglich des Fremdkapitals (Schulden aus Lieferungen und Leistungen, Unkostenschulden und Bankschulden / Darlehensschulden).

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