CG bei Vorsorgeeinrichtung

Das schweizerische Vorsorgesystem beruht auf drei Grundpfeilern. Man spricht deshalb auch vom 3-Säulenprinzip

  1. staatliche Grundversicherung für Alters- und Hinterlassenenrenten (AHV), welche zur Existenzsicherung dient
  2. privatrechtliche berufliche Vorsorgeversicherung (geregelt im BVG - Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung), welche die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung sicherstellen soll
  3. individuelle, rein private Vorsorge mit zum Teil steuerlich privilegierten Sparmodellen (gebundene Vorsorge)

Die 2. Säule ist eng mit der KMU verbunden, da jedes Unternehmen bzw. jeder Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, die Vorsorge gemäss den Bestimmungen des BVG's durchzuführen. Die berufliche Vorsorge kann als wichtigster sozialer Teil der KMU bezeichnet werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind ebenfalls an einer guten und sicheren Vorsorgelösung interessiert und führen diese im Rahmen des BVG's gemeinsam durch. Diese soziale Interessens- und Zweckgemeinschaft hat sich bewährt und insbesondere auch ermöglicht, dass die Schweiz wohl eine der besten Altersvorsorgen der Welt hat.

Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung wurde 1984 eingeführt. Bereits früher haben viele Unternehmen auf freiwilliger Basis Vorsorgestiftungen betrieben. Mit dem Gesetz wurde ursprünglich einzig eine einheitliche obligatorische Minimalregelung eingeführt.

Seit der Einführung im Jahr 1984 hat sich das BVG - und insbesondere die Gesetzgebung darum herum - stark weiter entwickelt. So wird in der Schrift "Sozialpolitische Rundschau 2009" des ASIP, Schweizerischer Pensionskassenverband festgehalten:

"In den letzten Jahren ging die Tendenz des Gesetzgebers eindeutig dahin, Sachverhalte immer eingehender und detaillierter regeln zu wollen. Das Resultat ist eine immer kompliziertere Gesetzgebung, die nur allzu häufig noch zusätzliche Auslegungsprobleme aufwirft und den konkreten Gesetzesvollzug erschwert."

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