Business Crime - Umfassende Betrachtungsweise

Das Thema Wirtschaftskriminalität bei der KMU wird gerne auf die Delikte Veruntreuung oder Betrug zu Lasten des Unternehmens selber reduziert und ansonsten eher bagatellisiert. Als präventive Massnahme wird ein angemessenes internes Kontrollsystem empfohlen. Bei einer umfassenden Betrachtungsweise hat die Thematik jedoch eine ganz andere Dimension.

Die heutige Gesetzesdichte, diesbezügliche Interpretationen aber oft auch naive Verhaltensweisen und mangelnde Berufsethik können in einem gewissen Sinne zu einer relativ schnellen "Verkriminalisierung" von unternehmerischem Handeln führen - dies zumindest in sensiblen oder "grenznahen" Bereichen. Anlässlich zivilrechtlichen Streitigkeiten sucht die geschädigte Partei nämlich immer mehr auch nach allfälligen strafrechtlichen Möglichkeiten, um so den zivilrechtlichen Schaden über ein strafrechtliches Verfahren nachweisen zu können. Ein KMU bzw. die leitenden Personen können so unter Umständen eine dankbare Zielscheibe sein, auf die brutal losgeschossen wird. Konkrete Angriffsflächen können nur mit einer gezeilten systematischen Hinterfragung geschäflticher Trasaktionen, Verhaltensweisen und Kontakten hinsichtlich bestehender WK-Risiken erkannt und mindestens entschärft werden. Dies muss über ein systematisches und integrales Risk-Management erfolgen. Eine nicht offene und ehrliche Ausseinandersetzung mit allen Risiken und Schwachstellen kann über Nacht zu einem Desaster führen. Eindrückliche Beispiele diesbezüglich sind die Ereignisse anfangs 2012 bei der Schweizerischen Nationalbank oder später die Vorfälle betreffend die Raiffeisenbank Schweiz und Tochtergesellschaften. 

Ein gewisses Problem bei Behandlung der Thematik Wirtschaftskriminalität in der KMU ist auch die grosse Diskrepanz zwischen einer rein strafrechtlich, juristischen Betrachtungsweise sowie der betriebswirtschaftlichen und organisatorischen Realität in der KMU. Der Unternehmer hat naturgemäss die Tendenz kritische Sachverhalte zu bagatellisieren, wogegen der Strafverfolger oftmals gerade nach Anknöpfungspunkten sucht, die im ersten Moment nicht unbedingt als wesentlich erscheinen.

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