Swiss GAAP FER - Swiss GAAP FER 21 (Nonprofit-Organisationen)

Swiss GAAP FER 21 regelt die Rechnungslegung von für gemeinnützige, soziale Nonprofit-Organisationen. Der Standard hat im Nonprofit-Bereich eine grosse Bedeutung. So verlangt z.B. auch die ZEWO (schweizerische Zertifizierungsstelle für gemeinnützige, Spenden sammelnde Organisationen), dass die Jahresrechnung von zertifizierten Organisationen nach den in Swiss GAAP FER festgelegten Grundlagen und Grundsätzen ordnungsgemässer Rechnungslegung zu erstellen ist. Mit diesem Standard wird angestrebt, die Aussagekraft und Vergleichbarkeit der Jahresrechnung und Berichterstattung zu erhöhen. Der Besonderheit der fehlenden Gewinnstrebigkeit und der Besonderheit der Mittelbeschaffung von Nonprofit-Organisationen wird Rechnung getragen.

Als gemeinnützige, soziale Nonprofit-Organisationen im Sinne des Standards gelten Organisationen, die ungeachtet ihrer Rechtsform

  • gemeinnützige, insbesondere soziale Leistungen unabhängig von einem Anspruch für Aussenstehende und/oder einer Mitgliedschaft im Interesse der Allgemeinheit erbringen und
  • sich öffentlich an eine unbestimmte Zahl von Spendern wenden oder unentgeltliche Zuwendungen erhalten und/oder mit zweckbestimmten Geldern der öffentlichen Hand finanziert werden.

Wichtige spezielle Punkte/Aspekte der Rechnungslegung bei Nonprofit-Organisationen sind:

  • Die Passiven gliedern sich in Fremdkapital, Fondskapital und Organisationskapital
  • Zweckgebundene Fonds und freie Fonds sind gesondert auszuweisen
  • Die Betriebsrechnung unterscheidet ebenfalls Einnahmen und Verwendungen zwischen zweckgebundenen und freien Fonds
  • Organisationen mit einer Bilanzsumme 2 Millionen Franken und Zuwendungen von insgesamt 1 Million Franken pro Jahr, müssen auch eine Geldflussrechnung erstellen
  • Ein zusätzlicher Nachweis (Rechnung über die Veränderung des Kapitals) stellt die Zuweisungen, Verwendungen und Bestände der Mittel je aus Eigenfinanzierung (Organisationskapital) und aus Fondskapital dar
  • Entschädigungen an Mitglieder der leitenden Organe (z.B. Personalkosten, Boni, Spesen) sind im Anhang offen zu legen
  • Transaktionen mit nahestehenden, rechtlich selbständigen Organisationen, Personen und Projekten sind offen zu legen
  • Im Leistungsbericht muss in angemessener Weise über die Leistungsfähigkeit (Effektivität) und die Wirtschaftlichkeit (Effizienz) Auskunft gegeben werden

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