CG bei Vorsorgeeinrichtung - Vorsorgestiftung bei KMU

Aus KMU-Sicht ist das BVG heute ein nicht einfach zu verstehendes, hochkomplexes und in der Verwaltung teures Regelwerk geworden. Dies ist wohl auch der Grund, weshalb viele KMU's das BVG nicht mehr selber durchführen sondern über Gemeinschafts- oder Sammelstiftungen, welche meistens durch grosse Lebensversicherungsgesellschaften betrieben werden, abwickeln. Damit gehen der direkte Bezug der KMU zur beruflichen Vorsorge und insbesondere auch die soziale "Interessens- und Zweckgemeinschaft" von Arbeitgeber und Arbeitnehmern auf einer unmittelbaren Ebene verloren. Ebenfalls nimmt so der Einfluss des Unternehmertums auf rund 600 Milliarden verwaltete Vermögen ab.

KMU's mit eigenen Stiftungen übernehmen in der Regel die "Leadfunktion" in der Geschäftsführung einer Stiftung. Grundsätzlich gilt jedoch eine "Parität" zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmer. So heisst es in Artikel 51 BVG:

  • Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben das Recht, in das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung die gleiche Anzahl von Vertretern zu entsenden.
  • Die Vorsorgeeinrichtung hat die ordnungsgemässe Durchführung der paritätischen Verwaltung zu gewährleisten. Es sind namentlich zu regeln:
    • die Wahl der Vertreter der Versicherten;
    • eine angemessene Vertretung der verschiedenen Arbeitnehmerkategorien;
    • die paritätische Vermögensverwaltung;
    • das Verfahren bei Stimmengleichheit.

Für selbständig Erwerbende ist die zweite Säule (BVG) nicht obligatorisch. Diese haben jedoch die Möglichkeit, sich im Rahmen der 3. Säule steuerlich privilegiert besser zu versichern als unselbständig Erwerbende. Auch selbständig Erwerbende (Personenunternehmen) müssen aber ihre Angestellten im Rahmen des BVG versichern, den die berufliche Vorsorge ist zwingend mit jedem Arbeitsverhältnis verbunden. 

Selbständige haben aber seit der 1. BVG Revision (Inkrafttretung zwischen 2004 - 2006) nach Art. 4 BVG auch die Möglichkeit sich freiwillig dem BVG zu unterstellen. Gerade für selbständig Erwerbende ist der Aufbau einer guten beruflichen Altersvorsorge wichtig, weil sie durch laufendes reinvestieren der Gewinne tendenziell ihr Vermögen zu stark an das Geschäft binden. Dies kann im Hinblick auf eine spätere Unternehmensnachfolge, bzw. bei der Nachfolgelösung zu Problemen führen.

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