Good Corporate Governance - Überzeugung und feu sacré

Abschliessend ist zu betonen, dass die Regeln der Corporate Governance nicht als Pflichtübung vor dem Hintergrund einer allfälligen Verantwortlichkeit, sondern aus Überzeugung und im Interesse des Unternehmens zu erfolgen hat. Der Nutzen der Corporate Governance beschränkt sich nämlich nicht nur auf Unternehmen, die als Aktiengesellschaften strukturiert sind. Die Regeln sind als Prinzip anwendbar, die bei jeder Gesellschaftsform umgesetzt werden können. Überall, wo geführt wird und unabhängig von der Gesellschaftsform, ist die Zusammensetzung des Managements und dessen Know-how und Netzwerk entscheidend und überall können erfahrene Berater zur (Teilzeit-) Führung mit einbezogen werden. Good Corporate Governance hat Kostenfolgen; erfahrene Verwaltungsräte/Berater, die gewillt sind, sich zu engagieren, sind angemessen zu entschädigen. Diese Kosten helfen aber, in Zukunft Verluste zu vermeiden und das Gewinnpotenzial zu steigern. Das Umsetzen einer Good Corporate Governance ist deshalb immer eine Investition in die Zukunft.

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