Zweck, Bestandteile, Grundlagen der Rechnungslegung


Zweck: Wirtschaftliche Lage so darstellen, dass sich Dritte ein zuverlässiges Urteil bilden können.

Rechnungslegung (Jahresrechnung) erfolgt im Geschäftsbericht mit folgenden Bestandteilen:

  • Bilanz
  • Erfolgsrechnung
  • Anhang

Dazu für grössere Unternehmen (20Mio Bilanzsumme, 40Mio Umsatzerlös, 250 Mitarbeiter):

  • Zusätzliche Angaben im Anhang
  • Geldflussrechung
  • Lagebericht
  • Konzernrechnung > obige Grössenkriterien ergeben sich über alle kontrollierte Unternehmen zusammen betrachtet

Der Geschäftsbericht erfolgt innerhalb von sechs Monaten ab Ablauf Geschäftsjahr. Er ist vom Vorsitzenden des obersten Leitungsorgans sowie der für die Erstellung zuständigen Person zu unterzeichnen (z.B. Finanzchef).

Grundlagen der Rechnungslegung

  • Fortführung des Unternehmens auf absehbare Zeit
  • Einstellung der Tätigkeit oder von Teilen davon in den nächsten zwölf Monaten beabsichtigt oder vourassichtlich nicht abwendbar so sind entsprechend Veräusserungswerte anzuwenden. Bildung von Rückstellungen für Einstellungs- /Liquidationskosten.
  • Abweichungen von der Annahme der Fortführung müssen mit entsprechendem Einfluss auf die wirtschaftliche Lage im Anhang dargelegt werden.

> mehr Informationen zur Problematik des Kapitalverlustes bzw. der Fortführung

Aufwände und Erträge müssen voneinander in zeitlicher und sachlicher Hinsicht abgegrenzt werden.

  • Sofern Nettoerlöse (Betriebsertrag/Umsatz) oder Finanzerträge nicht über CHF 100'000, kann nur auf die Einnahmen und Ausgaben abgestellt werden > keine zeitliche und sachliche Abgrenzung notwendig.
Erleichterungen gelten im Gegensatz zur 500'000 Schwelle auch für juristische Personen, die bis zur 100'000 Schwelle nach "cash-basis" bilanzieren können.

 


Swiss GAAP FER

Zielsetzung: Informationen über Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in strukturierter Form. Dienen Empfängern für Entscheidungsfindung. Die Jahresrechnung dient auch der Rechenschaftsablage.

True and Fair View - die Finanzinformationen ergeben ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild - verlangt als Grundsatz, dass alle Informationen:

  • die wirtschaftliche Tatsachen wiedergeben und somit frei von Täuschungen und Manipulationen,
  • zuverlässig sowie
  • auf Bedürfnisse der Empfänger ausgerichtet sind.
    Geschäftsbericht    
         
Jahresbericht / Lagebericht  

Jahresrechnung bzw. Konzernrechnung

   
         
Bilanz   Erfolgsrechnung Geldflussrechung Anhang
  Eigenkapitalnachweis      


Grundlagen der Jahresrechnung

Fortführung (Going Concern Principle): Die Weiterführung für die voraussehbare Zukunft, mindestens 12 Monate nach Bilanzstichtag, ist möglich. Falls an der Fortführung erhebliche Zweifel bestehen, so ist dieser Sachverhalt offen zu legen. Die Fortführung einer Organisation kann nicht mehr angenommen werden, falls ihre Auflösung beabsichtigt ist oder mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht abgewendet werden kann. In diesem Fall müssen Liquidationswerte angewendet werden, was im Anhang offen zu legen und zu erläutern ist.

Zeitliche Abgrenzung (Accrual Principle): Auswirkungen von Geschäftsvorfällen und anderen Ereignissen werden erfasst, wenn sie auftreten und nicht, wenn flüssige Mittel oder Zahlungsmitteläquivalente eingehen oder bezahlt werden.

Sachliche Abgrenzung (Matching of Cost and Revenue): Aufwendungen werden entsprechend Ertragsanfall in Erfolgsrechnung berücksichtigt. Ertrag soll im Normalfall bei Lieferung eines Sachgutes oder der Erbringung einer Dienstleistung erfass werden, namentlich wenn

  • Nutzen und Risiken sowie Verfügungsmacht auf Käufer übergehen,
  • der Erlöss verlässlich bestimmt werden kann sowie wenn
  • die mit der Leistung verbundenen Aufwendungen verlässlich bestimmt werden können.

 

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