Mehrwertsteuer (MWST) - MWST-Sätze, Rechnungsausweis

Der normale Steuersatz beträgt 7.7% (bis 31.12.2017 8%).

Ein reduzierter Steuersatz von 2.5% (bis 31.12.2017 2.5%) findet Anwendung auf Lieferungen folgender Gegenstände:

  • Wasser in Leitungen; Nahrungsmitteln; Vieh, Geflügel, Fische; Getreide; Sämereien, Setzknollen und -zwiebeln, lebende Pflanzen, Stecklinge, Schnittblumen und Zweige, auch zu Arrangements, Sträussen, Kränzen und dergleichen veredelt; Futtermittel, Dünger, Pflanzenschutzmittel, etc.; Medikamente; Zeitungen, Zeitschriften, Bücher und andere Druckerzeugnisse ohne Reklamecharakter.

Ein reduzierter Satz von 2.5% findet weiter Anwendung auf:

  • Dienstleistungen der Radio und Fernsehgesellschaften, mit Ausnahme der Dienstleistungen mit gewerblichem Charakter;
  • bestimmten dem Publikum unmittelbar erbrachten kulturellen Dienstleistungen, sofern für die Besteuerung optiert wird 1) ;
  • verlangte Entgelte für sportliche Anlässe, sofern für die Besteuerung optiert wird 2);
  • kulturellen Dienstleistungen und Lieferungen von Werken durch deren Urheber, wie Schriftsteller, Komponisten, etc. sofern für die Besteuerung optiert wird;
  • Leistungen im Bereich der Landwirtschaft, die mit einer mit der Urproduktion in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Bearbeitung des Bodens oder Bearbeitung von mit dem Boden verbundenen Erzeugnissen der Urproduktion bestehen.

1) Es handelt sich um Darbietungen, die gemäss Art. 21 Abs. 2 Ziff. 14 MWSTG von der Steuer ausgenommen sind. Kulturelle Dienstleistungen, die nicht unmittelbar vor Publikum erbracht werden sind zum Normalsatz steuerbar (vgl. MWST-Branchen-Info 23 der ESTV/MWST).

2) Von der Steuer ausgenommen sind nur Eintrittsbillette, Startgelder und Mitgliederbeiträge von Aktiven - bei welchen schliesslich für die Besteuerung optiert werden kann. Die MWST im Bereich Sport ist komplex. Es wird auf die MWST-Branchen-Info 24 der ESTV/MWST verwiesen.

Bis zu 31.12.2013 beträgt die Steuer auf Beherbergungsleistungen 3.7% (bis 31.12.2017 3.8%).

Der Beleg bzw. die Rechnung, die bei einem steuerpflichtigen Empfänger auch zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs legitimiert, muss folgende Elemente enthalten:

Datum der Rechnungsstellung 10.3.2018
Eindeutige Identifizierung Leistungserbringer

MUSTER AG
Treuhanddienstleistungen
Bahnhofplatz
3000 Bern

UID - Nummer mit Zusatz "MWST"
CHE-000.000.000 MWST
Eindeutige Identifizierung Leistungsempfänger HOCH- UND TIEFBAU AG
Gewerbeweg
3000 Bern
Datum oder Zeitraum der Leistungserbringung, soweit diese nicht mit dem Rechnungsdatum übereinstimmt Unsere Arbeiten im Monat Januar 2018
Eindeutige Identifizierung Art, Gegenstand und Umfang der Leistung Buchführungsarbeiten: Nachführen der Hilfsbücher, Nachführung Hauptbuch und Saldenabstimmungen/Kontrollen per 31.12.2017 
Entgelt der Leistung (netto) CHF 2'000.--
Anwendbarer Steuersatz und den vom Entgelt geschuldeten Steuerbetrag (wenn offener Ausweis) + 7.7% MWST, CHF 154.--
Entgelt der Leistung (brutto) CHF 2'154.--
Schliesst das Entgelt die die Steuer ein, so genügt die Angabe des anwendbaren Steuersatzes CHF 2'154.--    inkl. 7.7% MWST

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