Kapitalverlust (bis 2022) - Konkurs, Aufschub

Nach der Überschuldungsanzeige eröffnet der Gerichtspräsident in der Regel sofort den Konkurs. Auf ausdrücklichen Antrag des Verwaltungsrats (Geschäftsführer bei GmbH) oder eines Gläubigers kann der Gerichtspräsident den Konkurs auch aufschieben, falls Aussicht auf Sanierung besteht.

Wenn die Überschuldungsanzeige rechtzeitig vorgenommen wird und mit der laufenden Betriebstätigkeit die Kosten gedeckt werden können, d.h. die Passiven mit Fortsetzung der Betriebstätigkeit voraussichtlich nicht zunehmen, ist der Konkursaufschub eine interessante Möglichkeit das Unternehmen noch in letzter Sekunde vor dem Konkurs zu schützen. Mit einer einstweiligen Betriebsfortführung und sofortigen strukturellen Sanierungsmassnehmen kann die Gläubigersituation aus rein betrieblicher Tätigkeit wieder verbessert werden. In diesem Fall kann nach Ablauf der Aufschubfrist eine Verlängerung beantragt werden, um weitere Verbesserungen zu erzielen und wieder aus der Überschuldungssituation hinauszukommen. Entscheidend für den Erfolg eines Konkursaufschubs sind neben den rein marktbezogenen Aspekten die Disziplin und Qualität der finanziellen Führung des Unternehmens. Man kann sicher auch sagen, dass ein nach guter Corporate Governance geführtes Unternehmen in einer extremen Krisensituation eindeutig bessere Überlebenschancen hat.

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