Swiss GAAP FER - Swiss GAAP FER 26 (Personalvorsorgeeinrichtungen)

Swiss GAAP FER 26 beinhaltet spezielle Regeln zur Rechnungslegung von Personalvorsorgeeinrichtungen. Gemäss Art. 47 Abs. 2 BVV 2 (Gesetzgebung zur beruflichen Vorsorge) ist der Standard für alle Vorsorgeeinrichtungen und übrigen Einrichtungen, welche dem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen, gesetzlich verbindlich. Der Abschluss einer Personalvorsorgeeinrichtung umfasst Bilanz, Betriebsrechnung und Anhang. Der Abschluss vermittelt die tatsächliche finanzielle Lage im Sinne der Gesetzgebung über die berufliche Vorsorge und enthält alle für dessen Beurteilung notwendigen Informationen. Von besonderer Bedeutung bei der Rechnungslegung einer Vorsorgeeinrichtung sind die versicherungstechnischen Rückstellungen sowie die Wertschwankungsreserven. Die versicherungstechnische Situation (Deckungsgrad mit Über- oder Unterdeckung) ergibt sich direkt aus der Jahresrechnung.

Einige wichtige spezielle Punkte/Aspekte der Rechnungslegung bei Vorsorgeeinrichtungen sind:

  • Der Ausweis eines Ertragsüberschusses kann nur erfolgen, wenn die Wertschwankungsreserve in der Höhe des Zielwertes vorhanden ist
  • Die Bewertung der Aktiven erfolgt zu den für den Bilanzstichtag zutreffenden aktuellen Werten
  • Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen werden jährlich nach anerkannten Grundsätzen ermittelt
  • Raster und Inhalt des Jahresabschlusses werden im Standard vorgegeben (zwingender Inhalt und Darstellung)
  • Der Anhang enthält zwingende Informationen zum rechtlichen, finanziellen und versicherungstechnischen Stand der Vorsorgeeinrichtung
  • Die Angaben (im Anhang) zu den Vermögensanlagen sind so zu gestalten, dass ein kundiger Bilanzleser ein angemessenes Bild über die Vermögensstruktur und deren wichtigsten Veränderungen zur Vorperiode, die effektive Risikoverteilung sowie die Einhaltung der reglementarischen und der gesetzlichen Anlagevorschriften sowie den Erfolg aus der Vermögensanlage machen kann

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